On Mo, 25 Jun 2018 at 17:25:05 +0200, Jakob Curdes wrote:
7 Tage helfen einem bei der Datenschutzproblematik nicht weiter, wenn es ein personenbezogenes Datum ist.
Sollten sie, weil Du argumentieren kannst dass Du ein berechtigtes Interesse an der Speicherung der Daten hast um Missbrauch zu erkennen. Es kommt im Wesentlichen auf die Begründung an, warum Daten verarbeitet und gespeichert werden, jedenfalls ist das die Quintessenz die ich aus den DSGVO Diskussionen und den diversen Texten mitbekommen habe.
Fast alle Mustertexte für Webseiten enthalten den passus, dass IP-Adressen vollständig im Serverlog gespeichert werden um abuse zu erkennen. Bei der Webseitenstatistik ist das ein anderer Fall, hier ist die IP-Adresse nicht nötig und ein opt-out aus dem gesamten tracking muss möglich sein.
Solange Du also im Regelbetrieb keine Statistiken über die IP-Adressen in Verbindung mit den Emailadressen erzeugst und dies auf einzelne Personen zuordnest ist das okay, wenn ich die von mir konsultierten Quellen richtig interpretiere.
IANAL, Florian