On Thu, June 8, 2017 12:38, Patrick Ben Koetter wrote:
über Unternehmen, die geschäftsmäßig Werbung für Kunden versenden, wird strittig diskutiert. Fakt ist, ob man sie nun mag oder nicht mag, sie erbringen ihre Dienstleistung auf Grundlage bestehender deutscher Gesetze.
nur, ist das Versenden eines Werbemails ohne expliziter Bestellung/Zustimmung¹ durch den Empfänger unzulässig ...
es gilt hier die Opt-in Regel ...
Sie arbeiten aktiv daran, z.B. den unsubscribe-Prozess zu vereinfachen und zu beschleunigen (siehe: https://tools.ietf.org/rfc/rfc8058.txt), weil ihnen klar ist wie wichtig 'saubere Mailings' für ihr Geschäft sind.
wenn sie ungefragt verschickt werden, macht es das nicht sauberer ...
¹ die Bestellung/Zustimmung hat auf freiwilliger Basis zu erfolgen und darf nicht erzwungen² werden;
² die obligatorische Zustimmung zur Verarbeitung der Daten zu Werbezwecken ist *nicht* zulässig ...