12 Jun
2017
12 Jun
'17
7:47 p.m.
On 12.06.2017 18:00, Joachim Fahrner wrote:
Fakt ist: Emarsys scheint ein Dienstleister zu sein, der im Kundenauftrag Newsletter versendet.
es scheint nicht nur so, es ist auch so; und der Empfänger hat bei Emarsys NIE die Zustimmung erteilt ...
Ob eine Zustimmung vorliegt, sollte dann ja wohl der Auftraggeber prüfen (z.B. Online-Shop).
Falsch, es gilt das Datenschutzgesetz, welches eine Weitergabe von Daten grundsätzlich untersagt; derartige Klauseln in AGBs sind illegal;
Man kann doch jetzt nicht Emarsys pauschal blockieren,
doch kann man ...