On Tue, June 13, 2017 12:31, Robert Schetterer wrote:
Am 13.06.2017 um 11:49 schrieb Patrick Ben Koetter:
- Joachim Fahrner jf@fahrner.name:
Fakt ist: Emarsys scheint ein Dienstleister zu sein, der im Kundenauftrag Newsletter versendet. Ob eine Zustimmung vorliegt, sollte dann ja wohl der Auftraggeber prüfen (z.B. Online-Shop). Man kann doch jetzt nicht Emarsys pauschal blockieren, nur weil vielleicht ein Kunde die Regeln nicht ganz so strikt ausgelegt hat, wie einige Erbsenzähler das hier tun. Bleibt doch mal auf dem Teppich!
Zur Ergänzung: Die Kunden stellen die Adressliste! Der ESP bietet den Service des Versands mit Auswertung etc. Dabei darf der ESP dem Kunden aus gesetzlichen Gründen nicht mitteilen welche Adressen bounces etc. generieren.
Nicht dein Ernst ....?
ist eigentlich die Reinheit der Logik, würdest Du ein Unternehmen beauftragen Kataloge zu produzieren und zu versenden, dann geht dich auch das nichts an, welche Kataloge nicht zugestellt werden können ...
hättest sie hingegen selbst zum Versand zur Post gebracht, dann würdest Du auch wissen, welche nicht zugestellt werden können ...
bei E-mail nicht anders ...