Sorry wenn ichs wieder
kompliziert mache, aber wir haben zufällig gerade 2x mögliche Sonderfälle:
Brauchen wir noch eine
Logik für Mailumleitungen bzw. macht es Sinn diese direkt auf dem Boundary
laufen zu lassen oder verbleiben die Regeln auf dem "Altsystem"?:
1.) Umbenennung nach
Heirat/Scheidung - Vorgehensweise bei Canzler ist:
Neues Postfach/Adresse
wird auf dem Mailserver angelegt und das alte Postfach gelöscht.
Anschließend pflegen
wir auf unserem Mailserver eine Verteilerliste, wo wir Mails an den bisherigen
Namen für etwa 6 Monate weiter annehmen und an den neuen Namen umleiten.
Wäre also: maxine.mustermann@canzler.de
wird zu maxine.doe@canzler.de und zu maxine.doe@socotec.de
-> Hier wäre es
wahrscheinlich am einfachsten auf dem Boundary beide Namen (Mustermann
und Doe) anzulegen, richtig?
Der alte Name muss
dann nach Ende der Weiterleitung auch auf dem Boundary entfernt werden.
2.) Wenn sich Mitarbeitende
in Mutterschutz/Elternzeit/Sabbatjahr verabschieden, werden meist zentral
an unserem Mailserver die eingehenden externen Mails an den Vertreter umgeleitet.
Beispiel: maxine.mustermann@canzler.de
zu otto.normal@canzler.de.
Dieser Fall dürfte
für den Boundary egal sein und die Umschreibung bei uns lokal an der richtigen
Stelle, korrekt?
Sicher auch was für
die Viko. Ich plädiere für FR ab 9:30 Uhr
Freundliche Grüße
i. A. Thomas Korus
T +49 208 4699-104
CANZLER
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